Wer sich dazu entscheidet, in Österreich Aktien zu kaufen und zu verkaufen, der ist als Trader zu bezeichnen. Die Gewinne, die beim Handeln mit Aktien erzielt werden, unterliegen der Besteuerung. Das bedeutet, dass der Staat in Österreich automatisch Steuern abführt, wenn man sich dazu entscheidet, Gelder in Aktien anzulegen und Gewinne zu realisieren.
Dies gilt nicht nur für Gewinne, die aus dem Verkauf resultieren, sondern natürlich auch für Gewinne in Form von Dividenden, die von den Firmen an die Investoren ausgeschüttet werden.
- In Österreich fällt die so genannte Kapitalertragssteuer an, wen man Aktien verkauft und wenn es darum geht, dass Dividendenrenditen erzielt werden. Die Höhe der Kapitalertragssteuer liegt bei 27,50% und diese wird automatisch abgeführt.
- In Österreich gibt es auch keinen so genannten Steuerfreibetrag bei der Kapitalertragssteuer. Das bedeutet, dass man bei der Bank auch keinen Freistellungsauftrag einreichen kann, wie es zum Beispiel in Deutschland der Fall ist. In Österreich ist das Wort Abgeltungssteuer auch weniger bekannt, da man hier fast ausschließlich von der so genannten Kapitalertragssteuer spricht.
Wer in Österreich lebt, kann die Besteuerung bei der Kapitalertragssteuer unter Umständen senken. Dies hängt davon ab, wie hoch die Tarifbesteuerung einer Person ist. Die Einkünfte aus Aktien und Dividenden unterliegen durch die Regelbesteuerung einem Steuersatz in Höhe von 27,50%.
Das bedeutet, dass die Steuern nicht der persönlichen Steuerprogression entsprechen, also nicht der so genannten Tarifbesteuerung entsprechen. Stattdessen wird der KESt Abzug durchgeführt und pauschal werden 27,50% an Steuern abgeführt.
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In Österreich besteht für die Menschen die Option, dass man dafür sorgen kann, dass die Einkünfte aus Kapital nicht nach der Kapitalertragssteuer besteuert werden, sondern entsprechend des persönlichen Steuersatzes besteuert werden. Dieses Vorgehen kann sinnvoller sein, wenn die persönliche Steuerstufe deutlich niedriger ist, als es bei der Kapitalertragssteuer der Fall ist.
Das bedeutet konkret, dass es sich vor allem für Menschen mit einem niedrigen Steuersatz lohnt, in Österreich die entsprechende Steuerung nach der Progressionsstufe zu beantragen. Sollte man die Regelbesteuerung beantragen wollen, so ist es notwendig, dass man jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung abgibt. Diese sorgt dann dafür, dass die Kapitalerträge erfasst werden und eine entsprechende Rückerstattung durch das Finanzministerium in Österreich stattfindet.
In Österreich gilt bis zu einem jährlichen Einkommen in Höhe von 11.000 Euro, dass der persönliche Steuersatz bei 0% liegt. Das bedeutet, dass Geringverdiener natürlich besonders davon profitieren könnten, wenn sie sich dazu entscheiden, hier aktiv zu werden und Gelder an der Börse oder auf Sparbüchern anzulegen.
Rechenbeispiel:
- Herr Mayr hat Aktien in Höhe von 1.000 Euro gekauft. Nach einiger Zeit steigen diese Aktien deutlich im Wert. Nun sind die Aktien von Herrn Mayr 1.600 Euro wert und er überlegt, sich von den Aktien zu trennen und den Gewinn zu realisieren.
- Herr Mayr beauftragt die Bank über das Online Banking, die Aktien zu veräußern. Abzüglich aller Gebühren ist ihm ein reiner Gewinn in Höhe von 580 Euro geblieben.
Dieser Gewinn unterliegt nun automatisch der so genannten Kapitalertragssteuer, kurz KESt. Der Steuersatz liegt bei 27,50%. Das bedeutet für Herrn Mayr bei einem Gewinn in Höhe von 580 Euro, dass davon 580 x 0,275 = 159,5 Euro an den Staat automatisch als Steuer abgeführt werden. Der reine Gewinn, der netto auf dem Konto bei Herrn Mayr gutgeschrieben wird, liegt bei 580 – 159,5 = 420,50 Euro.
- Anlagesumme: 1.000 Euro
- Verkaufsbetrag: 1.600 Euro
- Gewinn vor Steuern nach Abzug der Gebühren: 580 Euro
- KESt (27,50%): 189,50 Euro
- Persönlicher Steuersatz: 20%
- Zu erstattende Steuer: 7,5% = 4,35 Euro
Herr Mayr stellt fest, dass sein persönlicher Steuersatz deutlich niedriger ist. Dieser liegt aktuell bei gerade einmal 20%. Das bedeutet, dass er 7,5% zu viel an Steuern bezahlt hat und diese sich entsprechend der persönlichen Steuerprogression zurückerstatten lassen kann.
Das funktioniert sehr einfach, wenn die entsprechenden Formulare ausgefüllt werden und dem Finanzministerium vorgelegt werden. Nachdem Herr Mayr die Formulare ausgefüllt hat, erhält er für dieses Investment eine Steuererstattung in Höhe von 4,35 Euro.
Wie hoch sind die Steuern bei ausländischen Aktien und Dividenden?
Grundsätzlich sind die Steuern, die auf die Gewinne durch Aktien und Geldanlagen und die durch Dividenden anfallen, unterschiedlich hoch. Im Ausland ist die so genannte Quellensteuer zu entrichten. Diese ist in jedem Land unterschiedlich hoch.
Mit einigen Ländern gibt es ein so genanntes Doppelbesteuerungsabkommen. Das bedeutet, dass die entsprechenden Steuern vermieden werden, bzw. ein Anleger nicht doppelt von der Steuerlast betroffen ist. Grundsätzlich wird somit dafür gesorgt, dass es attraktiver für Anlegerinnen und Anleger ist, ihr Geld auch im Ausland anzulegen.
Information Doppelbesteuerungsabkommen Österreich:
Das Land Österreich hat mit vielen Ländern ein DBA abgeschlossen. Dieses sorgt dafür, dass Anlegerinnen und Anleger im Ausland von der Quellensteuer befreit sind. Bei einigen Abkommen gibt es jedoch keine Befreiung, sondern z.B. eine reduzierte Quellensteuer.
Das bedeutet, dass diese z.B. bei 5% liegt. Hier gilt es, sich im Voraus darüber zu informieren, in welchem Land Quellensteuern anfallen und wie hoch diese sind. Vor allem beim Handel mit Aktien und bei der Gutschrift von Dividenden spielt das Abkommen eine wichtige Rolle und kann dafür sorgen, dass entsprechende Doppelbesteuerungen vermieden werden und dass der Anleger jede Menge Aufwand hat, das Geld zurückfordern zu müssen.
Häufig dauert dieser Prozess bei den zuständigen Ländern viele Jahre, in manchen Fällen ist er jedoch sehr gut organisiert.
Wer sich die Quellensteuer zurückerstatten lassen möchte, der kann die entsprechenden Formulare nutzen, die online auf der Homepage des Finanzministeriums zur Verfügung gestellt werden:
https://www.bmf.gv.at/en/topics/taxation/double-taxation-agreements/forms-of-treaty-partners.html
Anzumerken ist, dass es auch Länder gibt, in denen gar keine Abgeltungssteuer erhoben wird. Diese Länder sind für Investoren aus Österreich besonders praktisch, da sie keine Arbeit haben. Es findet die normale Besteuerung statt, so wie es auch in Österreich der Fall ist.
In welchen Ländern gibt es keine Quellensteuer?
Länder, in denen keine Quellensteuer gibt, sind recht einfach zu finden, da die Anzahl derer nicht sehr hoch ist. Vor allem Großbritannien ist beliebt, wenn es darum geht, dass Länder identifiziert werden, in denen problemlos in Aktien investiert werden kann, die regelmäßig eine Dividende ausschütten.
In Großbritannien gibt es keine Quellensteuer und viele der Unternehmen zahlen einmal im Halbjahr, oder sogar einmal im Quartal eine Dividende an die Anteilseigner der Unternehmen aus.
- Großbritannien, Brasilien und Irland erheben keine Quellensteuer!
Darüber hinaus gibt es auch in Irland keine Quellensteuer. Gleiches gilt im Übrigen auch für Brasilien. Das bedeutet, dass in diesen Ländern problemlos in Aktien investiert werden kann.
Die Besteuerung von Dividenden und Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien findet ganz normal statt, so wie es auch hier in Österreich der Fall sein würde. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Menschen dazu, in Großbritannien zu investieren.
Besonderheit: Quellensteuer dank Abkommen in den USA so hoch wie in Austria!
Mit den USA hat Österreich ein Abkommen getroffen, dass dafür sorgt, dass die Quellensteuer hier auch nicht sehr hoch ist. Die Steuer auf Dividenden und Aktienerträge liegt bei einem Investment in den USA bei gerade einmal 15%.
Das ist genau der Betrag, der aus Österreich auch gegengerechnet werden kann. Es ergeben sich für die Investoren aus Österreich, die ihr Geld in den USA anlegen möchten, also definitiv keine Nachteile. Somit kann man ohne Probleme als Investor sein Geld in den USA anlegen.
- In den USA entsteht kein steuerlicher Nachteil für Anleger aus Österreich, bedingt durch ein Steuerabkommen!
Zu empfehlen sind Aktienanlagen in den USA vor allem wegen ihrer langen Dividendentradition. Das liegt daran, dass man in den USA deutlich häufiger eine Dividende auszahlt und dass die Unternehmen diese gerne über viele Jahre hinweg steigern.
So genannte Dividendenaristokraten steigern die Dividende meist über mehrere Jahrzehnte hinweg und sorgen somit dafür, dass ein großes Vertrauen seitens der Anlegerinnen und Anleger besteht. Zu beachten ist, dass viele Unternehmen in den USA auch in Zeiten der Krise die Dividende fortführen, so dass die Unternehmen für die Anleger ein sicherer Hafen sein können. Langfristig gesehen sind Dividendenaristokraten aus den USA durchaus interessant, zumal sie die Dividende in der Regel einmal im Quartal ausschütten, was natürlich mehr als interessant ist.
Wer sich für Aktien aus den USA entscheidet profitiert auch davon, dass viele Unternehmen die Dividende deshalb in Zeiten der Krise fortführen, weil die Unternehmen in jedem Fall wissen, dass viele Menschen Aktieninvestments für die private Altersvorsorge nutzen.
- Das bedeutet, dass aus den Dividenden zum Beispiel Mieten und der Alltag des Lebens bestritten werden.
- Somit kann man sehr stark auf Unternehmen aus den USA setzen. Gerade die so genannten Blue Chips, die in den USA eine lange Tradition haben, sind gefragt und sorgen für attraktive Dividendenzahlungen und ein hohes Maß an Stabilität.
Häufig haben die Unternehmen in den USA eine lange Tradition, was das regelmäßige Zahlen von Dividenden angeht. Es gibt Unternehmen, die seit 30 und zum Teil seit 50 Jahren jedes Jahr die Dividende leicht erhöhen und diese ohne Ausnahme immer gezahlt haben. Auch in Zeiten der Finanzkrise, zum Beispiel in den Jahren 2008 und 2009 haben die Unternehmen eine Dividende gezahlt und diese zum Teil sogar leicht erhöht.
Dies gilt auch für die Zeit der Corona Krise. Viele Unternehmen aus den USA gehen lieber das Risiko ein, dass sie die Verschuldung steigern, als dass sie das Vertrauen der Investoren verlieren und die Dividende aussetzen, oder deutlich senken. Gerade bei den so genannten Aristokraten ist es selten der Fall, dass diese die Dividende deutlich senken und dass sie freiwillig auf die Zahlung dieser verzichten. Es muss für die Unternehmen finanziell schon sehr belastend sein, damit die Dividende ausgesetzt wird.